Auf Anregung der Wirtschaftskammerorganisation vom Wirtschaftsministerium dürfen wir uns nun mit Stolz mit dem Gütesiegel „Meisterbetrieb“ auszeichnen!
Tragen dürfen dieses Siegel lediglich Inhaber oder gewerberechtliche Geschäftsführer, die eine Meisterprüfung oder eine staatliche Befähigungsprüfung abgelegt haben, um die Möglichkeit zu bieten, sich auch im Außenauftritt von anderen Mitbewerbern abzuheben.