Durch ein erstes unverbindliches persönliches Gespräch mit der Bauherrin und dem Bauherrn wird die Planungsaufgabe geklärt. Die Grundlagenermittlung dient im Wesentlichen der Erkundung der Bauwünsche und einer Beratung zum gesamten Leistungsbedarf. Dazu zählt beispielsweise die Erörterung des groben Kostenrahmens des Bauvorhabens. Darüber hinaus werden Sie informiert, welche Beteiligten (Statiker, Vermessungstechniker etc.)eventuell zu beauftragen sind.